1. Allgemeines
Unsere Lieferungen, Leistungen,
Angebote und sonstige rechtsgeschäftlichen Handlungen erfolgen
ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit
auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht
nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der
Entgegennahme der Ware oder der Leistung gelten diese Bedingungen als
angenommen.
2. Angebot und Vertragsschluss
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Mit der Bestellung
einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben
zu wollen. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur
Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen oder fernschriftlichen
Bestätigung. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder
Nebenabreden. Die Annahme kann auch durch Auslieferung der Ware an den
Kunden erklärt werden. Bestellt ein Verbraucher die Ware auf
elektronischem Wege, werden wir den Zugang der Bestellung unverzüglich
bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche
Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der
Annahmeerklärung verbunden werden. Sofern ein Verbraucher die Ware auf
elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von uns gespeichert
und dem Kunden auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB per E-Mail
zugesandt. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen
und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt
nur für den Fall, dass die Nichtlieferung oder die Lieferverzögerung
nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines
kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der Kunde wird
über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die
Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet. Technische Änderungen
sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des
Zumutbaren vorbehalten.
3. Lieferung
Liefertermine oder Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich
vereinbart werden, bedürfen der Schriftform. Alle Lieferungen erfolgen
auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Liefer- und
Leistungsverzögerungen aufgrund häherer Gewalt und aufgrund von
Ereignissen, die uns die Lieferung/Leistung wesentlich erschweren oder
unmöglich machen (Streik, Aussperrung, behördliche Anordnung etc.) sind
auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen von uns nicht zu
vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer
der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit
hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder
teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wenn die Behinderung länger als 3
Monate dauert, ist der Besteller nach angemessener Nachfristsetzung
berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag
zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder werden wir von
unserer Lieferverpflichtung frei, so kann der Besteller hieraus keine
Schadensersatzansprüche herleiten. Sofern wir die Nichteinhaltung
verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten haben oder uns
in Verzug befinden, steht dem Besteller ein Anspruch auf
Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5 % für jede vollendete Woche des
Verzuges, insgesamt höchstens jedoch bis zu 5 % des Rechnungswertes der
vom Verzug betroffenen Lieferung und/oder Leistung zu. Darüber
hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sein denn, er Verzug
beruht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Wir sind zu
Teillieferungen u. -leistungen jederzeit berechtigt. Ansprüche des
Bestellers sind ausgeschlossen, wenn wir im Sinne der Ziffer 9 dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine angemessene Sicherheit oder
Vorauszahlung angefordert haben und diese nicht rechtzeitig geleistet
wurde. In diesem Fall befinden wir uns nicht in Lieferverzug.
4. Fernabsatzgesetz mit Widerrufsrecht
Der Verbraucher hat das Recht, seine auf den Abschluss des Vertrages
gerichtete Willenserklärung innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach
Eingang der Ware zu widerrufen. Der Widerruf muss keine Begründung
enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Ware gegenüber
dem Verkäufer zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige
Absendung. Der Verbraucher ist bei Ausübung des Widerrufsrechts zu
Rücksendung verpflichtet, wenn die Ware durch Paket versandt werden
kann. Die Kosten der Rücksendung trägt bei Ausübung des Widerrufsrechts
bei einem Bestellwert bis zu EUR 40,00 der Verbraucher, es sei denn, die
gelieferte entspricht nicht der bestellten Ware. Bei einem Bestellwert
von über EUR 40,00 hat der Verbraucher die Kosten der Rücksendung nicht
zu tragen. Der Verbraucher hat Wertersatz für eine durch die
bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware entstandene Verschlechterung
zu leisten. Der Verbraucher darf die Ware vorsichtig und sorgsam prüfen.
Den Wertverlust, der durch die über die reine Prüfung hinausgehende
Nutzung dazu fährt, dass die Ware nicht mehr als „neu“ verkauft werden
kann, hat der Verbraucher zu tragen
5. Gefahrübergang
Ist der Käufer Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs
und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe auf den
Besteller über, bei Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an
die den Transport ausführenden Personen oder Anstalten. Ist der Käufer
Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der
zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auch beim
Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache auf den Käufer über. Der
Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer in Verzug der Annahme ist.
6. Gewährleistung
Für Mängel, die dem Besteller bereits bei Vertragsschluss bekannt
waren, wird keine Gewährleistung übernommen. Unternehmer müssen
offensichtliche Mängel uns unverzüglich anzeigen, spätestens jedoch
innerhalb einer Woche nach Eingang des Liefergegenstandes. Ebenso sind
Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb der Wochenfrist
nicht entdeckt werden können, unverzüglich nach deren Entdeckung
schriftlich mitteilen. Andernfalls ist die Geltendmachung eines
Gewährleistungsanspruches ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die
rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige. Den Unternehmer trifft die
volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere
für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels
und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Verbraucher müssen uns
innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der
vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über
offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die
Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei uns. Unterlässt
der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte
zwei Monate nach seiner Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht bei
Arglist des Verkäufers. Die Beweislast für den Zeitpunkt der
Feststellung des Mangels trifft den Verbraucher. Wurde der Verbraucher
durch unzutreffende Herstelleraussagen zum Kauf der Sache bewogen,
trifft ihn für seine Kaufentscheidung die Beweislast. Bei gebrauchten
Gütern trifft den Verbraucher die Beweislast für die Mangelhaftigkeit
der Sache. Ist der Besteller, der einen Gewährleistungsanspruch geltend
macht, Unternehmer, erfolgt nach unserer Wahl entweder eine
Nachbesserung oder Neulieferung. Ist der Besteller, der einen
Gewährleistungsanspruch geltend macht, Verbraucher, so hat er zunächst
die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung
erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die Art der gewählten
Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten
möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche
Nachteile für den Verbraucher bleibt. Fährt auch eine zweimalige
Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht zur Mängelbeseitigung, kann der
Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder
Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei geringfügigen
Mängeln steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu. Wählt der
Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter
Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein
Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach
gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim
Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich
auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache.
Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht
haben. Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab
Ablieferung der Ware. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist zwei
Jahre ab Ablieferung der Ware. Bei gebrauchten Sachen beträgt die
Verjährungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn
der Kunde uns den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat. Ist der Kunde
Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die
Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentlichen
Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben
keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar. Erhält der
Kunde eine mangelhafte Montageanleitung, sind wir lediglich zur
Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch
nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen
Montage entgegensteht. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch
uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
7. Haftungsbeschränkungen
Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen gegenüber Verbrauchern
beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware
vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden.
Das gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer
gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Unternehmern
haften wir nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach
einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns der
Vorwurf der Arglist trifft.
8. Eigentumsvorbehalt
Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der
Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Bei Verträgen
mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur
vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden
Geschäftsbeziehung, einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus
Kontokorrent, vor. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu
behandeln. Sofern Wartungs- und/oder Inspektionsarbeiten erforderlich
sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.
Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa
im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die
Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Ferner ist der Kunde
verpflichtet, bei einem Zugriff Dritter diese auf unser Eigentum
hinzuweisen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohn- oder
Unternehmenssitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen. Wir
sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere
bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung der vorstehenden Pflichten, vom
Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen. Der Unternehmer
ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang
weiterzuveräußern. Verpfändungen oder sonstige Sicherungsübereignungen
sind unzulässig. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des
Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen
Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist
der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten
uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen
Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in
Zahlungsverzug gerät. Der Kunde verpflichtet sich, die zur
Geltendmachung unserer Rechte erforderlichen Auskünfte zu erteilen und
die hierzu erforderlichen Unterlagen auszuhändigen. Eine Be- und
Verarbeitung der Ware durch den Unternehmer erfolgt stets im Namen und
im Auftrag für uns, ohne dass uns hierdurch Verpflichtungen erwachsen.
Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so
erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert
der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten
Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht
gehörenden Gegenständen vermischt ist. Der Kunde verwahrt unser
Miteigentum unentgeltlich.
9. Zahlung
Die
vereinbarten Preise/Vergütung verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen
Mehrwertsteuer, die gesondert in der Rechnung ausgewiesen wird.
Grundsätzlich erfolgt die Lieferung aufgrund der mit dem Besteller
besonders vereinbarten Zahlungsbedingungen. Wir behalten uns jedoch vor,
per Nachnahme zu beliefern. Das Tilgungsbestimmungsrecht gemäß § 366
BGB steht uns zu, so dass anders lautende Bestimmungen durch den
Schuldner unwirksam sind. Über die von uns durchgeführte Art der
Verrechnung werden wir den Kunden informieren. Sind bereits Kosten und
Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die
Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung
anzurechnen. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den
Betrag verfügen können. im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als
erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird. Gerät der Besteller in Verzug,
sind wir gegenüber Unternehmern berechtigt, von dem betreffenden
Zeitpunkt an Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten
Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zu berechnen. Verzugszinsen
sind dann niedriger anzusetzen, wenn der Unternehmer eine geringere
Belastung nachweist. Verbraucher haben während des Verzuges die
Geldschuld in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Wenn uns
Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Bestellers in
Frage stellen, insbesondere ein Scheck nicht eingelöst wird oder die
Zahlungen eingestellt werden, oder wenn uns andere Umstände bekannt
werden, die die Kreditwürdigkeit des Bestellers in Frage stellen, sind
wir berechtigt, die Restschuld aus der gesamten Geschäftsverbindung
unverzüglich und fristlos fällig zu stellen, auch wenn wir Schecks
entgegengenommen haben. Wir sind in diesem Fall außerdem berechtigt, im
Falle von ausstehenden Lieferungen Vorauszahlungen oder
Sicherheitsleistungen zu verlangen. Der Besteller ist zur Aufrechnung,
Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder
Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die
Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt sind oder schriftlich von uns
anerkannt wurden.
10. Salvatorische Klausel
Sollten gegenwärtige oder zukünftige Bestimmungen dieses Vertrages ganz
oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder
ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so wird
hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht
berührt. Das gleiche gilt, soweit sich herausstellen sollte, dass
dieser Vertrag eine Lücke enthält. Anstelle der unwirksamen oder
undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine
angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am
nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben oder gewollt
hätten, sofern sie bei Abschluss des Vertrages den betreffenden Punkt
bedacht hätten.
11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen
zwischen uns und dem Besteller gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher
Gerichtsstand für alle unmittelbaren und mittelbaren Streitigkeiten aus
diesem Vertrag Gelnhausen. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen
allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder
Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung
nicht bekannt sind.